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Bebauungsplan Alter Ortskern, 9. Änderung

Wie durch Presse, Fernsehen und die Bürgerinitiative Alter Ortskern bekannt, sollen in der Storchengasse, östlich vom historischen Friedhof, mehrere Neubauten auf einem eingewachsenen, weitgehend in privater Hand befindlichen, Gartengrundstück entstehen. Aufgrund widersprüchlicher und teilweise unvollständiger Aussagen ist es nicht immer möglich sich ein objektives Bild der Planungen und Beschlüsse zu machen. Daher möchten wir Ihnen auf dieser Seite umfassende und sachdienliche Informationen über den aktuellen Stand der Planungen geben. Wir werden den Inhalt dieser Seite regelmäßig aktualisieren, damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind und die Möglichkeit haben sich eine eigene objektive Meinung zu bilden.

Hintergrund:

 Im aktuell gültigen Bebauungsplan "Alter Ortskern, 8. Änderung" (siehe Fig.1) ist in den Flurstücken 109/3 und 109/6 , im nördlichen Bereich angrenzend an die Storchengasse, bereits ein Baufenster von ca. 50m x 15m zur Bebauung eingetragen. Auf Antrag sollen im südlichen Bereich des Flurstücks 109/3 zwei zusätzliche Baufenster zur Erstellung von Einfamilienhäusern festgelegt werden. Mit der gleichen Bebauungsplanänderung soll das bestehende Baufenster im westlichen Bereich (angrenzend an die Mauer zum alten Friedhof) reduziert werden und das Flurstück 109/6  soll in eine Verkehrsfläche umgewidmet werden um den Bau von 10 öffentlichen Parkplätzen zu ermöglichen (siehe Fig.2). Diese sollen die Parkplatzsituation am Friedhof entzerren.

Fig.1 Bebauungsplan "Alter Ortskern, 8. Änderung"

Fig.2 Bebauungsplan "Alter Ortskern, 9. Änderung"

Historie:

03.02.2022 Gemeinderatssitzung, öffentlicher Teil

In der Gemeinderatssitzung wurde über die Bauanträge sowie den Abweichungsantrag beraten und abgestimmt. Nähere Erläuterungen zum Bauantrag wurden bereits in der Beschreibung zur Bauausschusssitzung vom 27.01.2022 gemacht.

Der Gemeinderat beschließt mit je 13 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung das Einvernehmen für den Bauantrag sowie den Antrag zur Abweichung vom Bebauungsplan für die begrünten Flachdächer auf den Garagen.

Aufgrund öffentlicher Diskussionen über die Rechtmäßigkeit der Empfehlungen und Entscheidungen hier noch ein paar Hintergrundinformationen zur besseren Einordnung.

Entscheidungs- und Rechtsgrundlage für die Bauanträge ist der „alte“ Bebauungsplan 8. Änderung siehe Fig. 1. Der Bebauungsplan 9. Änderung ist noch nicht rechtskräftig weil z. B. das Artenschutzrechtliche Gutachten neu erstellt wird. Die aktuellen Bauanträge beziehen sich auf geltendes Baurecht im bestehenden Baufenster und halten darüber hinaus die weitergehenden Vorschriften des Bebauungsplans 9. Änderung bereits vorauseilend ein (wie z. B. größere Abstände zur Straße, geringere Bebauungshöhen, mehr Garagen). Die im Feb 2018 beschlossene Veränderungssperre für den B-Plan 8 ist am 25.7.2020 ausgelaufen. Damit verfügt der Grundstücksbesitzer über die jedem Baugrundstücksbesitzer zustehenden Baurecht nach gültigem Bebauungsplan. Der Städtebauliche Vertrag zwischen Undenheim und dem Grundstückseigentümer vom 12.9.2019 gilt fort und wird wirksam wenn der Bebauungsplan 9. Änderung rechtsgültig wird.

Verkehrstechnisch gesicherte Erschließung heiß, dass das Grundstück über eine öffentliche Straße zu erreichen ist. Ob diese Straße eng, stark belastet oder in einem guten oder schlechten Zustand ist hat keinen Einfluss auf die Bewertung bzw. die Befürwortung dieses Antrages. Auch das verkehrstechnische Gutachten, welches von der Kreisverwaltung empfohlen und vom Gemeinderat  bereits beschlossen wurde, hat keinen Einfluss auf den Bauantrag. Hier geht es lediglich darum, die Verkehrssituation zu erfassen, zu bewerten und falls erforderlich Abhilfemaßnahmen zu erarbeiten. Wobei die Abhilfemaßnahme sicherlich nicht in der Ablehnung eines Bauantrages zu suchen ist, da dies die Verkehrssituation nicht maßgeblich beeinflussen wird.

Abwassertechnisch gesicherte Erschließung bedeutet, dass das Grundstück an einen Abwasserkanal angeschlossen werden kann. Für die Verbandsgemeinde Rhein-Selz obliegt es der ZAR (Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen) zu beurteilen ob der vorhanden Kanal ausreichend dimensioniert ist um das zusätzliche Abwasseraufkommen fassen zu können. Laut ZAR bestehen hier keinerlei Bedenken, da die Einleitung von Oberflächenwasser untersagt ist. Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Das bedeutet, dass lediglich das Brauchwasser in den Abwasserkanal eingeleitet werden darf. Auch hier kann man davon ausgehen, dass das zusätzlich abgeführte Brauchwasser nicht zum Kollaps des Abwassersystems führen wird. Für Hochwasser oder Überflutungen ist im wesentlichen die Oberflächenentwässerung bei Starkregenereignissen verantwortlich. Das Grundstück ist Abwassertechnisch bereits erschlossen und die Erschließungskosten wurden, wie von allen anderen Grundstückseigentümern entrichtet.

Ein Naturschutzgutachten muss für die Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplans erstellt werden. D.h. in diesem Fall war das Naturschutzgutachten wegen der Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Nicht aber für die Bebauung des Baufensters nach dem rechtsgültigen Bebauungsplan "Alter Ortskern, 8. Änderung". Aufgrund der ausgelaufenen Veränderungssperre bleibt dieses Bauvorhaben von dem Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans unberührt.

27.01.2022 Ausschusssitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses, öffentlicher Teil

Es wurde über 5 Bauanträge auf dem Grundstück beraten und abgestimmt. es geht um ein Doppelhaus mit 2 Wohneinheiten und ein Reihenhaus mit 3 Wohneinheiten. Da die Veränderungssperre die am 19.02.2019 beschlossen wurde im Juli 2021 ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde, kann das Baufenster nach dem Bebauungsplan "Alter Ortskern, 8. Änderung" bebaut werden. Laut Fachbehörden bestehen gegen das Bauvorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Die Verkehrs- und Abwassertechnische Anbindung erfolgt über die Storchengasse. Das Bauvorhaben erfüllt alle Vorgaben, die sich aus dem Bebauungsplan ergeben.

Der Bauausschuss empfiehlt mit 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung das Einvernehmen zu erteilen.

Außerdem wurde für die Planung der Garagen eine Abweichungsantrag vom gültigen Bebauungsplan gestellt. Anstelle des Vorgeschriebenen Satteldachs ist ein begrüntes Flachdach geplant.

Der Bauausschuss empfiehlt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme dem Antrag statt zu geben.

07.10.2021 Gemeinderatssitzung, öffentlicher Teil

Auch hier wurde wieder über das Verkehrsgutachten beraten. Im Gegensatz zur Bauausschusssitzung sprachen sich hier alle Fraktionen für die Durchführung eines Verkehrsgutachtens aus. Auf Antrag wurde das Verkehrsgutachten mit dem Auftrag die Planung auf den gesamten alten Ortskern zu erweitern wieder in den Bauausschuss verwiesen. 

23.09.2021 Ausschusssitzung des Haupt-und Finanzausschusses und des Bauausschusses, öffentlicher Teil

Aufgrund der großen Anzahl von öffentlichen Einwänden und einer Empfehlung der Kreisverwaltung wurde ein Angebot für ein Verkehrsgutachten in der Storchengasse eingeholt von der Verwaltung eingeholt und im Bauausschuss beraten. Die CDU befürwortet dieses Verkehrsgutachten und brachte dies in der Sitzung auch zum Ausdruck. Aus unserer Sicht ist es unumgänglich eine objektive Beurteilung der Verkehrssituation zu erhalten und falls erforderlich anhand der Ergebnisse weitere Maßnahmen zu ergreifen. Leider fand das Gutachten im Bauausschuss keine Mehrheit und wurde abgelehnt.

28.01.2021 Gemeinderatssitzung, öffentlicher Teil

Der Gemeinderat beschließt das Artenschutzgutachten an das Büro Viriditas zu vergeben.

14.01.2021 Ausschusssitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses, öffentlicher Teil

Die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Main-Bingen fordert im Rahmen der Beteiligung die Überarbeitung des vorhanden Artenschutzgutachtens. Außerdem ist der vorhandene Baumbestand auf Vitalität zu untersuchen. Nach eingehender Beratung wird die Vergabe des Gutachtens an das vorgeschlagene Büro empfohlen. Der endgültige Beschluss folgt in der nächsten Gemeinderatssitzungen am 28.01.2021.

18.11.2020 Zustellung Anwaltliche Stellungnahme der Bürgerinitiative " Alter Ortskern".

Leider wurde diese den Fraktionen erst auf Nachfrage der CDU am 30.12.2020 zugestellt.

Der Anwalt der Bürgerinitiative stellt mehrere Verfahrensfehler bei der Planung der Maßnahme, der nichtöffentlichen Handhabung des städtebaulichen Vertrages, sowie bei der Erstellung des Artenschutzrechtlichen Gutachtens fest.

23.07.2020 bis 24.08.2020

Bebauungsplanvorentwurf wird öffentlich ausgelegt.

30.06.2020, Gemeinderatssitzung, öffentlicher Teil

Der Gemeinderat beschließt (14x Ja, 1x Nein, 3x Enthaltung) die Billigung des Bebauungsplanvorentwurfs sowie die Beauftragung der Verbandsgemeinde mit der vorgezogenen Unterrichtung der Öffentlichkeit und frühzeitigen Beteiligung der Behörden.

18.05.2020, Gemeinderatssitzung, öffentlicher Teil

Bebauungsplanvorentwurf wurde vorgestellt und diskutiert. Wegen der Prüfung einer geänderten Zufahrt wir der Punkt einstimmig abgesetzt.

22.01.2020, Ausschusssitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses, öffentlicher Teil

Bebauungsplanvorentwurf wurde vorgestellt und diskutiert. Billigung des Bebauungsplanvorentwurfs wurde einstimmig abgelehnt, da mehrere Änderungen vorgeschlagen wurden. Somit konnte auch die frühzeitige Beteiligung nicht eingeleitet werden.

21.10.2019, Gemeinderatssitzung, öffentlicher Teil

Der Gemeinderat beschließt (10x Ja, 2x Nein, 8x Enthaltung) das Planungsbüro Hendel + Partner mit der Durchführung des Änderungsverfahrens zu beauftragen.

12.09.2019. Gemeinderatssitzung, nichtöffentlicher Teil

Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages.

09.05.2019, Gemeinderatssitzung, öffentlicher Teil

Gleiches Thema wie in der Gemeinderatssitzung vom 07.Mr.2019. Änderung wird einstimmig beschlossen.

09.04.2019, Ausschusssitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses, öffentlicher Teil

Gleiches Thema wie in der Gemeinderatssitzung vom 07.Mr.2019. Änderung wird einstimmig beschlossen.

07.03.2019, Gemeinderatssitzung, öffentlicher Teil

Änderung des Geltungsbereiches der Änderung des Bebauungsplans "Alter Ortskern", 9. Änderung wegen eines Gewölbekellers der in die Flurstücke 109/2 und 109/4 ragt. Die Änderung wird einstimmig beschlossen.

19.02.2018, Gemeinderatssitzung, öffentlicher Teil

Der Bebauungsplan "Alter Ortskern", 9. Änderung wird erstmals in der Gemeinderatssitzung besprochen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans.


Alle Protokolle können im Bürger- und Ratsinfosystem eingesehen werden. Link ist unter der Rubrik "Aus dem Gemeinderat" zu finden

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